Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB


Datum des Inkrafttretens 18.01.2024


Allgemein

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend Mieter genannt) und der Einzelfirma Short Coaching-VR Tritt, Städtle 35, 9490 Vaduz, eingetragen im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein unter der Nummer FL-0002.675.277-1, und ihrer Tätigkeit unter der Bezeichnung Short Coaching-VR oder VRelaxaMind.  
Abweichende Vereinbarungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn Short Coaching-VR und der Mieter dies schriftlich vereinbart haben.

Es gelten ausschliesslich die AGB der Short Coaching-VR. Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nicht.

Offerten der Short Coaching-VR sind nicht verbindlich, solange dies nicht ausdrücklich so bezeichnet wurde.

Das Vertragsverhältnis mit dem Mieter kommt zum Zeitpunkt der Reservation oder der Bestellung und nach Zustimmung von Short Coaching-VR zustande
Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Short Coaching-VR. Die Datenschutzbestimmungen sind auf www.shortcoaching-vr.com einsehbar und der Mieter erklärt sich mit diesen einverstanden.


Übergabe und Abholung des Mietgegenstandes

Gefahr und Risiko gehen mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter über.

Bei der Übergabe des Mietgegenstandes ist ohne Aufforderung ein gültiger Ausweis (Identitätskarte, Pass oder Führerschein) vorzulegen. Shortcoaching-VR behält sich vor, davon eine Kopie zu erstellen.

Short Coaching-VR hat das Recht, bei Übergabe des Mietgegenstandes ein Depot (Sicherheit) vom Mieter zu verlangen. Das Depot wird bei der Rückgabe unter Abzug allfälliger Defekte an den Geräten oder Zuschläge bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes zurückbezahlt. Die Haftung des Kunden beschränkt sich aber in keinem Fall allein auf die Höhe des Depots. Die Höhe des Depots wird von Short Coaching VR festgelegt.

Verzichtet der Mieter bei der Übergabe auf eine Überprüfung des Mietgegenstandes, anerkennt er die Funktionsprüfung durch Short Coaching-VR. Mängel können nachträglich nur beanstandet werden, sofern Short Coaching-VR schriftliches Einverständnis gegeben hat.

Short Coaching-VR übernimmt keine Haftung für Defekte und Ausfälle des Mietgegenstandes sowie dadurch verursachte Schäden während des Gebrauchs des Mieters. Stellt der Mieter Schäden, Störungen und andere Defekte am Mietgegenstand fest, so muss er Short Coaching-VR umgehend Meldung erstatten. Es ist dem Mieter untersagt, das Mietgegenstand zu verändern oder zu öffnen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen Pikett-Einsatz durch Short Coaching-VR.

Der Abholtermin ist im Mietvertrag vermerkt und strikt einzuhalten. Andernfalls ist es Short Coaching-VR vorbehalten, die Reservation, ohne jegliche weiteren Verpflichtungen zu annullieren.

Der festgelegte Mietpreis versteht sich für die mietweise Überlassung des Mietgegenstandes ohne jegliche Zusatzleistung.


Eigentum und Rückgabe des Mietgegenstandes

Der Mietgegenstand mit allem Zubehör bleibt im Eigentum der Einzelfirma Short Coaching-VR Tritt. Die Haftung während der Mietdauer, also ab Übergabe bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Mietgegenstandes, obliegt vollumfänglich dem Mieter. Veräusserung, Verpfändung, Abänderung oder Verkauf des Mietgegenstandes durch den Mieter ist untersagt. Eine Weitervermietung des Mietgegenstandes durch den Mieter ist schriftlich mit Short Coaching-VR zu vereinbaren.

Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischen Kontrolle des Mietgegenstandes anlässlich dessen Rückgabe, anerkennt der Mieter die von Short Coaching-VR erstellte Bestandsaufnahme und Mängelliste.

Die Rückgabe des Mietgegenstandes muss am vereinbarten Datum und Zeitpunkt gemäss Mietvertrag durch den Mieter erfolgen.

Bei einer verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes durch den Mieter von mehr als 4 Stunden, kann der Mieter für Ausfälle von Weitervermietung und Reservationen haftbar gemacht werden. Für aus einer Rückgabeverspätung anfallenden Aufwände wie Ersatzbeschaffung oder Schadenersatzforderung Dritter hat der Mieter aufzukommen. Short Coaching-VR behält sich vor, bei solchen Verspätungen das Rückgabedatum zu verschieben und ein weiteres Mal die Wochenmiete zu verrechnen. Zu der Verrechnung der Wochenmiete wird ein Umtriebsentschädigung von CHF 50.00 in Rechnung gestellt.

Wird der Mietgegenstand bei einer Rückgabeverspätung nicht innert 2 Wochen nach dem vereinbarten Rückgabetermin retourniert, wird dem Mieter der Mietgegenstand zu einem festzulegenden Marktpreis/Zeitwert («Occasionspreis») in Rechnung gestellt.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstands hat der Mieter kein Recht auf Mietreduktion oder Preisnachlass, sofern nicht anders vereinbart wurde.

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand im einwandfreien Zustand zu übergeben. Unkosten für Reinigung, Reparatur oder Ersatz von verschmutzt oder beschädigt zurückgebrachten oder abhanden gekommenen Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis verrechnet.


Versicherung und Haftung

Der Mietgegenstand samt Zubehör ist nicht versichert. Das Versichern, insbesondere gegen Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl sowie Elementarschäden, ist Sache des Mieters.

Wird der Mietgegenstand gestohlen oder kommt er abhanden, so ist der Mieter verpflichtet, Anzeige zu erstatten und Short Coaching-VR umgehend zu informieren.

Die Haftung für jegliche Schäden, welche bei unsachgemässer Nutzung des Mietgegenstandes entstehen, trägt der Mieter. Dies gilt auch für den Transport und durch falsche Installation, Anschliessen oder Bedienen entstandenen Schäden. Das Benutzer-Risiko trägt der Mieter.

Der Mieter hat alle geltenden Sicherheitsrichtlinien des Mietgegenstandes einzuhalten. Schadenersatzforderungen des Mieters oder Dritter in Folge unsachgemässer Nutzung oder Installation lehnt Short Coaching-VR vollumfänglich ab.

Bei der Anwendung und Nutzung des Mietgegenstandes muss der Mieter die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere die Schall- und der Laservordnung.

Meldepflichten und das Einholen von Bewilligungen bei Nutzung des Mietgegenstandes obliegt dem Mieter.

Short Coaching-VR lehnt die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ab. Insbesondere hat der Mieter keinen Anspruch auf Ersatz in Folge von Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn oder Produktionsausfall.


Beratung und Reservation

Die Beratung durch Short Coaching-VR geschieht nach bestem Wissen und Gewissen. Fehler, Preisänderungen und Missverständnisse sind ausdrücklich vorbehalten, eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

Short Coaching-VR verpflichtet sich, reservierte Mietgegenstände nach Möglichkeit am vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Ausfälle oder Verspätungen sind ausdrücklich vorbehalten, dies beispielsweise, da sich der Mietgegenstand in Reparatur befindet oder vom Vormieter nicht rechtzeitig zurückgebracht wurde. Für Verlust oder Ausfälle von reservierten Mietgegenstände kann Short Coaching-VR nicht haftbar gemacht werden.

Es ist Short Coaching-VR erlaubt, von Offerten, Reservationen und anderen Verträgen mit dem Mieter zurückzutreten, dies insbesondere bei bonitätsmindernden Umständen des Mieters oder bei Grundlagenirrtum.

Der Mieter hat das Recht, 24 Stunden vor Abholtermin des Mietgegenstandes, den Mietvertrag telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu kündigen.  Wird nicht innerhalb von 24 Stunden der Mietvertrag gekündigt, werden dem Mieter die Hälfte des Mietpreises verrechnet. Bei unangekündigtem Fernbleiben beim Abholtermin ist der gesamte Mietpreis geschuldet.



Sorgfaltspflicht des Mieters

Der Mietgegenstand darf nur von handlungsfähigen und volljährigen Personen benutzt werden. Den mündlichen und/oder schriftlichen Anweisungen, insbesondere die Gebrauchsanweisung, ist unbedingt zu befolgen.

Der Mietgegenstand ist nur sachgemäss zu verwenden und ist nicht für den Betrieb ausser Haus zugelassen. Der Mietgegenstand ist vor Wasser oder anderen Flüssigkeiten zu schützen.

Die Mietgegenstände benötigen, wenn nicht anders vermerkt, immer 230 Volt Strom (Schweizer Standard). Dieser muss über einen FI-Schutzschalter abgesichert sein. Der Mieter haftet für Schäden durch defekte Infrastruktur wie fehlerhafter Stromanschlüsse und nicht sachgemässen Gebrauch.
Der Mieter gewährt Short Coaching-VR kostenlos und jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen.


Bezahlung, Mahnung und Inkasso

Bei Übergabe des Mietgegenstandes hat der Mieter das Depot (Sicherheit) bar zu entrichten. Die Bargeldentgegennahme erfolgt auf Quittung.
Der Mietpreis ist je nach Vereinbarung bar oder gegen Rechnung zu entrichten. Short Coaching-VR behält sich das Recht vor, Vorkasse zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug kann Short Coaching-VR ein Inkassounternehmen einschalten und die Daten und Angaben des Mieters weitergeben.


Werbung

Short Coaching-VR kann auf den Mietgegenstände Werbung in angemessener Grösse anbringen. Das Entfernen von Logos oder Schriftzügen auf den Mietgegenständen ist dem Mieter untersagt.

Mit Zustimmung des Mieters darf Short Coaching-VR an Events des Mieters im Sinne einer Referenz, insbesondere auf Facebook, Website oder anderen sozialen Netzwerken, hinweisen oder mit Flyern und Bannern werben.


Zusatzleistungen

Short Coaching-VR stellt keinen Pikett-Dienst oder durchgehenden Telefon-Support zur Verfügung. Allfällige zusätzliche Einsätze werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Wurde Short Coaching-VR mit der Installation, Programmierung und/oder Abbau der Mietgegenstände beauftragt (folgend Fullservice genannt), hat der Mieter für Verpflegung und Getränke zu sorgen. Kosten für Übernachtungen, Verpflegung, Anreise und andere Spesen werden verrechnet.

Für Zeitverzug bei der Installation, Programmierung und/oder Abbau übernimmt Short Coaching-VR keine Haftung.

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass Short Coaching-VR Aufträge an Partnerfirmen abgeben und outsourcen darf. Es dürfen dabei die Daten des Mieters und Informationen über die Veranstaltung an die Partnerfirma weitergegeben werden.


Weitere Bestimmungen

Alle Verträge unterstehen ausschliesslich liechtensteinischem Recht. Der Gerichtsstand ist Vaduz.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 18. Januar 2024 und ersetzen alle früheren Versionen.

Allenfalls unwirksame Bestimmungen in dieser AGB sind durch Wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der AGB wird dadurch nicht berührt.

Vaduz, 18.01.2024
Short Coaching-VR Tritt